12.11.2014 | Wettbewerb

Europa: Staatliche Beihilfen unter der Lupe

Anlässlich der Medienberichte über Steuerpraktiken in Luxemburg hat Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager bekräftigt, die Untersuchungen über mögliche Beihilfen in mehreren Mitgliedstaaten intensiv fortzuführen.

Steuerentscheide als solche sind nicht problematisch: Die Steuerbehörden erläutern darin einzelnen Unternehmen, wie die von ihnen zu entrichtende Körperschaftsteuer berechnet wird oder bestimmte Steuervorschriften angewendet werden. Steuerentscheide können jedoch staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten, wenn ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Unternehmensgruppe selektiv begünstigt wird. In diesem Zusammenhang untersuchte die Europäische Kommission bereits Steuerpraktiken in einigen Mitgliedstaaten, die einige Unternehmen begünstigen könnten.

Aggressive Steuerplanung höhlt staatliche Besteuerungsgrundlagen aus

Die Europäische Kommission hat kürzlich förmliche Verfahren in Irland, den Niederlanden und Luxemburg eröffnet und Informationsanfragen an andere Mitgliedstaaten versandt. Für Luxemburg betreffen die laufenden Untersuchungen die Steuerentscheide für Amazon und Fiat Finance & Trade. "Die Kommission ist in enger Zusammenarbeit mit den Luxemburger Behörden, um in einer konstruktiven und kooperativen Weise die Untersuchungen fortzusetzen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager in Brüssel. Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte zudem: „Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten.“


(Europ. Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.11.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.