08.11.2014 | FG-Urteil

Grunderwerbsteuer: Befreiung für Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern?

Der Erwerb des Miteigentumsanteils von Geschwistern ist mit Blick auf die Befreiungsvorschriften im Grunderwerbsteuergesetz von der Grunderwerbsteuer befreit, entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Der Vater des Klägers übertrug ein Grundstück zu gleichen Teilen auf die Schwestern des Klägers und behielt sich ein Nießbrauchsrecht vor. Die Schwestern verpflichteten sich, etwaige später geborene Geschwister gleichzustellen. Vor diesem Hintergrund übertrugen sie je ein Sechstel des Gesamtgrundstücks unter teilweiser Übernahme der Nießbrauchsverpflichtung auf den Kläger, der nach der ursprünglichen Grundstücksübertragung geboren wurde. Daraufhin setzte das Finanzamt Grunderwerbsteuer gegenüber dem Kläger fest.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Das Finanzgericht Düsseldorf hat der dagegen gerichteten Klage stattgegeben (Urteil vom 16.07.2014, Az. 7 K 1201/14 GE). Der Erwerb des Miteigentumsanteils von den Schwestern sei steuerfrei. Zwar seien die gesetzlichen Vorschriften zur Befreiung für Grundstücksschenkungen unter Lebenden als auch die für Erwerbe von Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, nicht unmittelbar einschlägig. Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer ergebe sich aber aus der Zusammenschau der Befreiungsvorschriften. Hätten die Schwestern die Auflage nicht erfüllt, hätte der Vater die steuerbefreite Rückübertragung verlangen können. Sodann wäre es möglich gewesen, die Miteigentumsanteile erneut (steuerbefreit) auf alle drei Kinder zu übertragen. Das vertragstreue Verhalten der Schwestern könne – so gesehen – nicht zu einer Grunderwerbsteuerpflicht führen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

(FG Düsseldorf / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.11.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.