03.09.2014 | Gesetzentwurf

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

Die Bundesregierung hat am 3. September 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Aufsicht über Versicherungsunternehmen gestärkt und die Ansprüche der Versicherten auf ihre vertraglichen Leistungen sicherer werden sollen.

Mit dem geplanten Gesetz wird die europäische Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die sog. Solvabilität II-Richtlinie, national umgesetzt. Es soll gemeinsam mit dem jüngst verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz dazu beitragen, dass die Ansprüche der Versicherten auf ihre vertraglichen Leistungen sicherer werden.

Risikoorientierte Eigenkapitalvorschriften

Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Künftig werden die Versicherer daher dazu verpflichtet, Kapital bereitzuhalten, um auch Risiken absichern zu können. Dazu gehören etwa Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken. Zudem werden neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden.

Zusätzliche Veröffentlichungspflichten

Darüber hinaus müssen die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen. Versicherungsunternehmen, die zu einer Versicherungsgruppe gehören, unterliegen einer zusätzlichen Aufsicht, bei der die Finanzlage der gesamten Gruppe analysiert wird. Versicherungsgruppen, die grenzüberschreitend tätig sind, können so effizienter überwacht werden.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2016 gelten. Die Richtlinie muss bis zum 31. März 2015 in nationales Recht umgesetzt sein.


(BMF / STB Web)



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