16.07.2014 | Europa

Kritik an EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Länder haben die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societas Unius Personae - SUP) beraten und hierzu nun Stellung genommen.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter innerhalb des EU-Binnenmarktes zu erleichtern und so Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit abzubauen. Insbesondere soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht werden, einfach und kostengünstig Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen. Aus Sicht der Länder begegnen vor allem die Vorschläge zur Online-Gründung einer SUP unter dem Gesichtspunkt des Schutzes öffentlicher und individueller Interessen grundsätzlichen Bedenken. Gerichte und Staatsanwaltschaften halten das Verfahren in der vorgesehenen Ausgestaltung für nicht praxisgerecht.

Starke Kritik wegen Haftungsproblematik

Kritisch beurteilt werden auch die Vorgaben zur Kapitalausstattung der SUP. Das vorgeschlagene Mindestkapital von nur einem Euro bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Kapitalansparpflicht bedeute den dauerhaften Verzicht auf eine Haftungsmasse für die Gläubiger. Dies widerspreche den berechtigten Interessen des Gläubiger- und Verbraucherschutzes. Zudem erscheinen den Ländern auch die Vorschriften zum Schutz des faktisch vorhandenen Kapitals unzureichend. Sie sprechen sich auch entschieden gegen die vorgesehene Möglichkeit einer beliebigen Trennung von Satzungssitz und Verwaltungssitz aus. Dies würde erhebliche Gefahren für den Rechtsverkehr bedeuten und die SUP zur idealen Briefkastengesellschaft machen.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.07.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.