30.06.2014 | Gesetzgebung

Forderung nach Neuregelung der Gebäudewerte

Der Bundesrat schlägt eine Neuregelung der Bestimmungen zur Ermittlungen von Gebäudesachwerten und zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden vor. Außerdem soll das Verfahren zur Ermittlung der Gebäuderegelherstellungswerte geändert werden.

Bei Ermittlung des Gebäudesachwerts soll künftig von den Regelherstellungskosten ausgegangen werden. Der Wert ergebe sich dann durch Multiplikation mit der Brutto-Grundfläche eines Gebäudes, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates. Vom Gebäudeherstellungswert soll eine Alterswertminderung abgezogen werden, empfiehlt der Bundesrat weiter.

Nutzungsdauer wird definiert

Als wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer werden für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und für Wohnungseigentum jeweils 70 Jahre genannt. Schulen, Kindergärten und Pflegeheime haben eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, bei Wirtschaftsgebäuden gibt es noch kürzere Fristen. Die Regelherstellungskosten liegen zum Beispiel für ein freistehendes Einfamilienhaus je nach Stufe zwischen 655 und 1.260 Euro pro Quadratmeter. Bei Mehrfamilienhäusern reicht die Spanne bei bis zu sechs Wohneinheiten von 650 bis 1.190 Euro.

Keine Steuererhöhung geplant

Nach Angaben des Bundesrates wird das Sachwertverfahren mit den Änderungen an die Sachwertrichtlinie angepasst und vereinfacht. Außerdem werde eine Koppelung der Werte mit dem Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes eingeführt. „Mit der Anpassung ist keine Steuererhöhung verbunden; die in der Sachwertrichtlinie vorgesehene Reduzierung der Lebensdauer von Gebäuden kann vielmehr zu einer höheren Wertminderung (bis 60 Prozent, künftig 70 Prozent) führen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Der eigentliche Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Auszahlungen von verkauften Lebensversicherungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein sollen (STB Web berichtete).

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.06.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.