30.04.2014 | BFH-Urteil

Schneeballsystem: Steuerbare Einkünfte des Anlegers

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil seine bisherige Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem so genannten Schneeballsystem bestätigt.

Der Streitfall betraf einen Anleger, der hochverzinsliche Kapitalanlagen bei dem Betreiber eines Schneeballsystems abgeschlossen hatte. Er erhielt daraus Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ und teilweise wieder anlegte. Das Anlagekapital war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden, sodass der Betreiber des Schneeballsystems den Kläger und die übrigen Anleger telefonisch jeweils aufforderte, den fälligen Zinsbetrag erneut anzulegen. Kamen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, erfüllte er die Auszahlungswünsche.

Auch Zinsgutschriften und Wiederanlage von Zinsbeträgen betroffen

Der BFH hat mit Urteil vom 11.02.2014 (Az. VIII R 25/12) entschieden, dass der Anleger steuerbare Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht nur dann erziele, wenn Zinsen tatsächlich ausgezahlt werden, sondern bereits dann, wenn Erträge gutgeschrieben und sofort wieder angelegt werden. Voraussetzung sei allerdings, dass der Betreiber des Schneeballsystems leistungsbereit und leistungsfähig ist. Dies ist der Fall, solange er Auszahlungsverlangen des jeweiligen Anlegers tatsächlich erfüllt. Dann stehe der Steuerpflicht der Kapitalerträge auch nicht entgegen, dass der Betreiber des Schneeballsystems die Auszahlungswünsche sämtlicher Anleger nicht mehr befriedigen könnte, da bereits ein Verlust der Anlagesumme eingetreten ist.

(BFH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.04.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.