10.01.2014 | Arbeitsmarktpolitik

Weniger Vergaben von Einstiegsgeld für Hartz-IV-Gründer

Jobcenter vergeben Einstiegsgeld für Hartz-IV-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, zurückhaltender als früher, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Mit dem Einstiegsgeld können Gründungen von Hartz-IV-Empfängern bis zu zwei Jahren gefördert werden. Die Förderung ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Zu Beginn, im Jahr 2005, gab es mehr als 17.000 Förderungen. In den beiden darauffolgenden Jahren wurde dann mit jeweils mehr als 32.000 Neueintritten ein Höhepunkt erreicht. Seitdem ging die Zahl der neuen Förderfälle um drei Viertel zurück und belief sich im Jahr 2012 auf 8.000.

Vor allem Ostdeutsche beantragen Einstiegsgeld

Insgesamt bewegt sich die Zahl der mit dem Einstiegsgeld geförderten Gründer auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Nur noch vier von tausend arbeitslosen Hartz-IV-Beziehern traten 2012 in die Einstiegsgeld-Gründungsförderung ein. Rund 53 Prozent der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher sind Männer, unter den mit dem Einstiegsgeld geförderten Gründer stellen sie rund 60 Prozent. In Ostdeutschland lebt ein Drittel der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger, aber fast die Hälfte der mit dem Einstiegsgeld geförderten Gründer.

Erfolg blieb oft aus

Bei einer qualitativen Befragung von 22 Jobcentern stellten die IAB-Forscher fest: Der Erfolg der Gründungen blieb oft hinter den Erwartungen der Jobcenter zurück. In den Jobcentern wurde daher ein stufenweiser Auswahlprozess entwickelt, um zum Beispiel die unternehmerische Eignung von Gründungswilligen zu prüfen. Dabei werden mittlerweile restriktivere Anforderungen an potenzielle Gründer formuliert als unmittelbar nach Einführung des SGB II.

Die IAB-Studie ist hier abrufbar.

(IAB / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.01.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.