14.01.2014 | Existenzgründer

Weniger Neuanträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Nachdem die Beiträge in der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige vervierfacht wurden, nehmen immer weniger Existenzgründer diese Möglichkeit wahr. Eine aktuelle IAB-Studie nennt Zahlen.

Seit 2006 können Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Für das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ müssen Existenzgründer innerhalb der zwei Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein. Durch eine gesetzliche Neuregelung im Jahr 2011 wurden die zuvor sehr niedrigen jedoch dem Niveau der Beiträge für abhängig Beschäftigte angeglichen. Während im Jahr 2010 die monatliche Beitragshöhe unter 20 Euro lag, liegt sie jetzt bei dem Vierfachen: Die Versicherten zahlen in Westdeutschland pauschal 80,85 Euro monatlich und in Ostdeutschland 68,25 Euro.

Versicherung wird selten in Anspruch genommen

Infolge dessen sanken die Neuanträge von gut 95.000 im Jahr 2010 auf rund 26.000 im Jahr 2012, geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Das Arbeitslosengeld beträgt je nach Qualifikation und Region (Ost- oder Westdeutschland) zwischen 638,40 und 1.337,40 Euro. Zwischen fünf und sieben Prozent der Versicherten nehmen jährlich die Leistungen der freiwilligen Weiterversicherung für Selbstständige in Anspruch. Mehr als die Hälfte der Leistungsbezieher bezieht dabei weniger als sechs Monate Arbeitslosengeld. Nur 7,5 Prozent der Leistungsbezieher haben mehr als zweimal Leistungen bezogen. „Insgesamt scheinen Selbstständige die freiwillige Weiterversicherung eher selten dazu zu nutzen, kurzfristige Auftragsrückgänge abzufangen“, schreiben die IAB-Forscher.

Die IAB-Studie ist hier abrufbar.

(IAB / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.01.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.