23.12.2013 | Europa

EU will soziale Folgen von Unternehmensumstrukturierungen begrenzen

Die sozialen Folgen von Umstrukturierungen in Unternehmen sollen zukünftig mit einem neuen, von der Kommission vorgestellten Qualitätsrahmen stärker begrenzt werden.

Der Qualitätsrahmen der EU soll Unternehmen in der Zukunft als Leitfaden dienen, durch eine bessere Vorausplanung und durch Investitionen in Humankapital den Umstrukturierungsprozess für Unternehmen und Arbeitnehmer zu erleichtern und dabei die sozialen Auswirkungen zu minimieren. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten daher auf, die Umsetzung des Qualitätsrahmens zu unterstützen und zu fördern und dessen Anwendung auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu prüfen.

Dabei sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Strategisches langfristiges Monitoring von Arbeitsmarktentwicklungen

  • Fortlaufende Erfassung der Anforderungen des Arbeitsmarkts und des Qualifikationsbedarfs

  • Maßnahmen für einzelne Beschäftigte, wie Schulungen, Laufbahnberatung und Unterstützung beim Berufswechsel

  • Frühzeitige Einbeziehung externer Akteure wie öffentlicher Behörden, Hochschulen, Ausbildungszentren und der Lieferkette

  • Umfassende Nutzung der EU-Strukturfonds, wie des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, in den betreffenden Regionen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und inklusiver Übergänge

Die Leitlinien des Qualitätsrahmens richten sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Sozialpartner und nationale und regionale Behörden. Die Kommission wird die Anwendung des Qualitätsrahmens in den Mitgliedstaaten beobachten und bis 2016 berichten, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, gegebenenfalls auch in Form eines Gesetzgebungsvorschlags.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.12.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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