26.11.2013 | Mutter-Tochter-Richtlinie

Steuerumgehung: Kommission verschärft zentrale EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung

Die Europäische Kommission hat am 25.11.2013 Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa spürbar einzudämmen. Der Vorschlag soll Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden.

So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EU-Ländern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen. Damit soll erreicht werden, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie weiterhin gleiche Ausgangsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen im Binnenmarkt gewährleistet, ohne Möglichkeiten zur aggressiven Steuerplanung zu eröffnen.

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem aktuellen Vorschlag sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.

Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen.

 

(EU / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.11.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.