08.10.2013 | Europa

"REFIT" soll EU-Recht weiter vereinfachen

Mit REFIT hat die EU-Kommission die bislang umfassendsten Anstrengungen unternommen, um das EU-Recht weniger aufwändig und einfacher zu machen.

74 Prozent der Europäer sind der Ansicht, dass die EU zu viel Bürokratie schafft. Die Kommission hat deshalb gezielte Anstrengungen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Reduzierung des regelungsbedingten Aufwands unternommen. Die Kommission teilte mit, welche Rechtsvorschriften sie vereinfachen wird, wo sie den Aufwand für die Unternehmen reduzieren und die Rechtsanwendung erleichtern will. Die Mitteilung ist das Ergebnis einer Überprüfung des gesamten Bestands der EU-Rechtsvorschriften. Die Überprüfung stellt eine wesentliche Grundlage des REFIT-Programms dar, in dem sich die Kommission die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung zum Ziel gesetzt hat.

"REFIT - Fit für Wachstum": Ergebnisse und Ausblick

Die Kommission hat im Dezember 2012 ein Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) auf den Weg gebracht. Zu den konkreten Verbesserungen für KMU zählen unter anderem eine Vereinfachung der Vorschriften für Kontrollgeräte im Straßenverkehr (Fahrtenschreiber), eine Senkung der Gebühren für KMU im Rahmen von REACH um 35-95 % und die noch für Oktober vorgesehene Einführung einer Standard-MwSt-Erklärung. Weitere Bereiche, die 2013-14 für eine Rechtsvereinfachung durch Änderung und Konsolidierung bestehender EU-Vorschriften in Betracht kommen, betreffen u. a. die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, Unternehmensstatistik, Gesellschaftsrecht, Tierzucht und Handelsverordnungen. Die Kommission wird nun jährlich einen REFIT-Anzeiger veröffentlichen, um die Fortschritte auf europäischer du nationaler Ebene zu verfolgen.

(Europ. Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.10.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.