26.06.2013 | Finanzausschuss

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht einstimmig beschlossen

Der Finanzausschuss hat am 26. Juni 2013 der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Einkommensteuerrecht einstimmig zugestimmt. Alle Fraktionen stimmten für den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, mit dem Gesetzentwurf werde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 eins zu eins umgesetzt. Man habe den Weg einer Generalnorm im Steuerrecht zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft gewählt, um noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu einem gesetzgeberischen Abschluss zu kommen. Es sei beabsichtigt, alle im Steuerrecht betroffenen Bestimmungen im Detail zu ändern, aber das werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch der Vertreter der Bundesregierung versicherte, sie werde die Umsetzung des Urteils eins zu eins nicht hintertreiben, brauche aber Zeit, um die zahlreichen Einzelbestimmungen zu ändern.

Rückwirkende Änderung nur bei noch offenen Steuerfällen

Von der SPD-Fraktion wurde kritisierte, dass im Koalitionsentwurf nur bei noch offenen Steuerfällen eine rückwirkende Änderung erfolgen solle. Auch die anderen Oppositionsfraktionen äußerten sich ähnlich. Die FDP-Fraktion lehnte einen Eingriff in die schon bestandskräftigen Steuerfälle dagegen auch mit Hinweis auf die geringen finanziellen Auswirkungen ab. In wichtigen Fällen hätten die Betroffenen dafür gesorgt, dass die Steuerbescheide nicht bestandskräftig geworden seien.

Die Fraktion die Linke widersprach diesem Argument mit dem Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für eine saubere Regelung zu sorgen und für Gerechtigkeit. Zur Frage der Rückwirkung wurde aus der CDU/CSU-Fraktion angeregt, für Betroffene zu prüfen, ob eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ möglich sei.

"Steuerliches Outing" nicht erforderlich

Auf Fragen von Abgeordneten, ob zum Beispiel im kirchlichen Bereich tätige Lebenspartner für das Splitting unbedingt die Lohnsteuermerkmale ändern lassen müssten, erklärte der Vertreter der Bundesregierung, ein „steuerliches Outing“ sei nicht erforderlich. So gebe es heute bei Ehepaaren die Möglichkeit, dass beide die Steuerklasse I (Ledige) oder die Steuerklasse IV wählen könnten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird außerdem darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme von Lebenspartnern an der pauschalierenden Wirkung des Splittingverfahrens Unterhaltszahlungen für den Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin nicht mehr nachgehalten und für den steuerlichen Abzug im einzelnen nachgewiesen werden müssten.

 

(hib / STB Web)



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