09.06.2013 | Gesundheitspolitik

Notdienstpauschale für Apotheken beschlossen

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken“ beschlossen. Dies soll die Arzneimittelversorgung vor allem in ländlichen Regionen sichern.

Insbesondere in bevölkerungsärmeren ländlichen Regionen gibt es naturgemäß weniger Apotheken. Sie sind damit durch das häufigere Ableisten von Notdiensten besonders belastet. Aufgrund des neuen Gesetzes erhalten Apotheken unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss. Gezahlt werden die Zuschüsse aus einem Fonds, den der Deutsche Apothekerverband e.V. errichtet und verwaltet. Die Finanzierung erfolgt über eine Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben.

Versorgung sichern durch Zuschuss

Darüber hinaus erhält der Deutsche Apothekerverband die Befugnis, die Anzahl der von einer Apotheke abgegebenen Arzneimittelpackungen, die auf Privatrezepte entfallen, zu schätzen und auf dieser Grundlage die an den Fonds abzuführenden Beträge festzusetzen. Mit diesem Vorhaben zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes wird gezielt das im vergangenen Jahr in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz und das damit eingeführte Maßnahmenpaket in Hinblick auf die Arzneimittelversorgung ergänzt.

Das Gesetz soll am 1. August 2013 in Kraft treten.

(BMG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.06.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.