24.05.2013 | Bundesärztekammer

Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen

Chefarztverträge müssen die fachliche Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen garantieren und den Regeln der ärztlichen Berufsordnung entsprechen. Deshalb hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen vorgelegt.

Die DKG kommt mit ihren Empfehlungen einer Vorgabe des Gesetzgebers nach, entsprechende Hinweise im Einvernehmen mit der BÄK zum Bestandteil ihrer Beratungs- und Formulierungshilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten zu machen. Dabei müssen Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sein. Die BÄK betonte, dass sich die Empfehlungen lediglich darauf beziehen. Ihr Einvernehmen mit der DKG ergeht lediglich auf der Grundlage des § 136a SGB V und erstreckt sich nicht auch auf die Beratungs- und Formulierungshilfen der DKG für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten.

Die Empfehlungen sehen u.a. vor:

  • Chefärzte sind in ihrer Verantwortung für die Diagnostik und Therapie des einzelnen Behandlungsfalls unabhängig und keinen Weisungen des Krankenhausträgers unterworfen.
  • Zielvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und Chefärzten mit ökonomischen Inhalten sind unter der Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen grundsätzlich legitim und sachgerecht, was auch vom Gesetzgeber anerkannt wird.
  • Finanzielle Anreize für einzelne Operationen/Eingriffe oder Leistungen dürfen nicht vereinbart werden, um die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung zu sichern.

Nach § 137 SGB V muss künftig jedes Krankenhaus in seinem strukturierten Qualitätsbericht eine Erklärung darüber ausweisen, ob es bei Verträgen mit leitenden Ärzten die Empfehlungen der DKG zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen einhält. Hält sich das Krankenhaus nicht an die Empfehlungen, muss es im Qualitätsbericht darüber informieren, für welche Leistungen leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden.

Die Empfehlung können hier heruntergeladen werden.

(Bundesärztekammer / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.05.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.