26.03.2013 |

Neues Notdienstgesetz stärkt Landapotheken

Am 20. März 2013 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG) beschlossen. Die Maßnahmen sollen vor allem die Notdienste in bevölkerungsarmen Regionen unterstützen.

In dünn besiedelten Regionen wird der Notdienst von weniger Patienten in Anspruch genommen als in der Stadt. Wegen der geringeren Apothekendichte müssen Apotheken auf dem Land gleichzeitig häufiger Nacht- und Notdienste leisten. Die Sicherstellung des Notdiensts ist damit für Apotheken in bevölkerungsarmen Regionen besonders belastend. Um dies auszugleichen, sollen nach dem ANSG Apotheken für jeden Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten.

Finanziert werden soll der Zuschuss über eine Erhöhung des Festzuschlags für rezeptpflichtige Medikamente um 16 Cent pro Packung. Dieser Erhöhungsbeitrag ist ausdrücklich für die Förderung des Notdiensts vorgesehen und wird vollständig an einen Fonds abgeführt, der für die Verteilung unter allen deutschen Apotheken zuständig ist. "Die Vorbereitungen für den Fonds sind bereits in vollem Gange. Wir werden das ANSG zügig, transparent und so unbürokratisch wie möglich umsetzen." so Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro bleibt auch beim ANSG erhalten. Diese wird vom Patienten bezahlt, wenn er einen Nacht- und Notdienst in Anspruch nimmt. Der Arzt kann Patienten in dringenden Fällen von dieser Notdienstgebühr entbinden, indem er auf dem Rezeptformular das sog. noctu-Feld ankreuzt.

 

(ABDA / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.03.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.