18.03.2013 |

Bundesregierung beschließt Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken enthält Regeln zum Schutz der Verbraucher beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Werbeverhalten von Unternehmen.

Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Bürgerbeschwerden. Der aktuelle Gesetzesentwurf soll dem einen Riegel vorschieben, ist aber auch im Interesse der Wirtschaft: wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Das neue Gesetz wird Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt auf 155,30 Euro „gedeckelt“.

Der Verbraucher gewinnt

Gewinnspiele können Unternehmen künftig nicht mehr massenhaft per Anruf verabreden, sondern nur noch in Textform. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht. Für automatische Anrufmaschinen bestand bislang eine Gesetzeslücke, die nun ebenfalls geschlossen werden wird.

Mehr Klarheit bei Inkasso

Beim Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Kosten zusammensetzen. Derzeit gibt es keine klare Regelung, bis zu welcher Höhe Inkassokosten geltend gemacht werden können. Mit der Einführung von Regelsätzen kann jeder Verbraucher sofort erkennen, bis zu welcher Höhe Kosten erstattungsfähig sind. Zudem unterliegt die Inkassobranche künftig einer strengeren Aufsicht. Schon heute benötigen Inkassounternehmen eine Registrierung. Damit unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, sollen die Widerrufsmöglichkeiten für die Registrierung erweitert werden.

Unlauterer Wettbewerb

Auch Abmahnungen im Wettbewerbsrecht werden begrenzt. Durch die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen werden finanzielle Anreize für Abmahnungen deutlich verringert und die Position des Abgemahnten gegenüber einem missbräuchlich Abmahnenden gestärkt. Das geltende Recht sieht im Wettbewerbsrecht zudem einen „fliegenden Gerichtsstand“ vor: Wird eine Verletzungshandlung im Internet begangen, kann sich der Kläger aus mehreren Gerichten das für ihn vermeintlich günstigste Gericht aussuchen. Diese Handhabe soll künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

(BMJ / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.03.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.