01.03.2013 | Bundesrat

Neuer Anlauf für Jahressteuergesetz 2013

Die Länder haben am 1. März 2013 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Er enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht unter anderem an europäische Vorgaben anpassen sollen. Die Länder legen den Entwurf vor, weil das vom Bundestag im Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss letztlich scheiterte.

Der Bundestag hatte den vom Vermittlungsausschuss mehrheitlich beschlossenen Einigungsvorschlag - der auch die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss - am 17. Januar 2013 abgelehnt. Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 - ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - doch noch in Kraft zu setzen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.


(Bundesrat / STB Web)



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