20.02.2013 | Reformen, quo vaditis?

Koalitionsfraktionen legen neues Steuerpaket vor

Nachdem es zum Jahressteuergesetz keine Einigung zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gegeben hatte, haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP nun  ein neues Steuerpaket sowie Kirchensteuer-Änderungen vorgelegt. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Um Steuern bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ordnungsgemäß festsetzen zu können, soll die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsländer verbessert werden. So soll es in Zukunft Amtshilfe bei allen Steuern geben, während sie bisher auf Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen beschränkt war. Neben der EU-Amtshilferichtlinie müssen zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommissionen mit dem Gesetzentwurf auch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die Rechnungsstellungsrichtlinie sowie die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt werden, erläutern die Koalitionsfraktionen. Bei der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie geht es darum, Doppelbesteuerungen von Dividendenzahlungen und anderen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften zu vermeiden.

Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Damit soll eine Maßnahme des Regierungsprogrammes Elektromobilität umgesetzt werden. Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt, schreiben die Fraktionen. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung soll beibehalten werden, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Maximal möglich sein soll eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge soll dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert werden. Die Regelung soll außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt werden.

Verfahren bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Veränderungen sind bei dem mit dem Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz beschlossenen automatisierten Verfahren bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2014 vorgesehen. Danach sind Kirchensteuerabzugsverpflichtete (zum Beispiel Banken und Lebensversicherungen) verpflichtet, einmal im Jahr die Kirchensteuermerkmale ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen und gegebenenfalls die Kirchensteuer wie jetzt schon die Abgeltungsteuer von den Kapitalerträgen der Kunden einzubehalten und abzuführen. Die Bürger können allerdings der Weitergabe ihrer Kirchensteuermerkmale durch Abgabe eines Sperrvermerks beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Durch die Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass diese Sperrvermerke bis zum 30. Juni eines jeden Jahres eingegangen sein müssen, wenn sie noch für die Regelabfrage zum 31. August eines jeden Jahres berücksichtigt werden sollen. Hintergrund der Änderung sei eine mögliche Überlastung des Bundeszentralamtes für Steuern, so die Koalitionsfraktionen: "Da sich die Anfragen der Kirchensteuerabzugsverpflichteten auf alle 80 Millionen Bürger beziehen, ist der Umfang der eingehenden Sperrvermerke kaum kalkulierbar", schreiben CDU/CSU und FDP-Fraktion in dem Entwurf. Auch für Abfragen bei Auszahlungen von Versicherungsverträgen muss der Sperrvermerk zwei Monate vor dem Auszahlungstermin abgegeben werden.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.


(hib / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.02.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.