08.02.2013 |

Regierung will Honorar-Anlageberater gesetzlich regulieren

Die Bundesregierung will eine neue Form der Anlageberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen und Regeln für die Finanzberatung auf Honorarbasis schaffen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vorsieht.

Bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt, schreibt die Regierung. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. Dieser Zusammenhang sei den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst.

Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich einsehbar ist.

Daneben soll es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine geweberechtliche Erlaubnis haben muss.

(hib / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.02.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.