01.02.2013 | Reformen, quo vaditis?

Bundesrat lehnt Jahressteuergesetz erneut ab

Die Länder haben dem Jahressteuergesetz 2013 in ihrer heutigen Plenarsitzung erneut die Zustimmung verweigert. Es kann damit nicht in Kraft treten. Der Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags zur Sicherung des Existenzminimums hat der Bundesrat hingegen zugestimmt.

Der Bundesrat hatte das Gesetz bereits am 23. November 2012 abgelehnt. Der daraufhin von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss schlug am 12. Dezember 2012 umfangreiche Änderungen vor - unter anderem die Einführung des Ehegattensplittings für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 17. Januar 2013 allerdings abgelehnt. Das Gesetz lag dem Bundesrat daher unverändert zur erneuten Beschlussfassung vor.

Nach der erneuten Ablehnung der Länder hat nun der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Verzichtet er hierauf, ist das Gesetz endgültig gescheitert.

Grundfreibetrag für Existenzminimum steigt

Der Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags zur Sicherung des Existenzminimums hat der Bundesrat hingegen zugestimmt. Der Grundfreibetrag steigt von 8.130 Euro im Jahr 2013 auf 8.354 Euro ab 2014. Es bleibt beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

Die ursprünglich vorgesehene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression abmildern sollte, war im Vermittlungsverfahren aus dem Gesetz gestrichen worden. Bund und Länder konnten sich lediglich auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags einigen.

Verbesserungen des Unternehmenssteuerrechts sowie eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts fanden ebenfalls die Zustimmung des Bundesrats.

 

(Bundesrat / STB Web)



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