27.12.2012 | Gesetzgebung

Notfallsanitäter-Ausbildung soll neu geregelt werden

Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Notfallsanitäter eine neue Ausbildung erhalten sollen, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Rettungsassistenten unterscheidet.

Wie die Bundesregierung in der Begründung zum Gesetzentwurf ausführt, ist der Rettungsdienst ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Gesundheitsvorsorge. Die Bürger Deutschlands hätten einen Anspruch auf qualifizierte notfallmedizinische Hilfe nach aktuellem Wissensstand. Deshalb definiert der Gesetzentwurf (17/11689) die wesentlichen Qualifikationsvoraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter". Durch den Bezug zum gängigen Begriff der Notfallmedizin kennzeichne die neue Bezeichnung dessen weiterentwickelte Kompetenzen. Unter anderem werde die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre verlängert.

Wandlung des Morbiditätsspektrums erfordert höhere Qualifikation

„Im Rettungswesen arbeiten ärztliches und nichtärztliches Personal eng zusammen“, schreibt die Bundesregierung. Wesentliche Voraussetzung für ein optimales Zusammenspiel sei daher die hohe Qualität der Ausbildung. Das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz aus dem Jahr 1989 werde den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr gerecht. Aus Sicht der Bundesregierung seien eine Zunahme der Einsatzzahlen und eine Veränderung der Krankheitsbilder aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwarten. In Zukunft würden die Notfallsanitäter mit komplexeren Notfallsituationen konfrontiert.


(hib / TVW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.12.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.