03.12.2012 | Gesundheitspolitik

Private Pflegevorsorge: Kabinett beschließt staatliche Förderung

Die Bundesregierung hat die Weichen dafür gestellt, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossene Förderung der privaten Pflegevorsorge planmäßig zum Jahresbeginn 2013 an den Start gehen kann.

Die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgelegte Verordnung für die Zulage zur privaten Pflegevorsorge hat das Bundeskabinett passiert und tritt am 04.01.2013 in Kraft. Mit dieser Verordnung wird das Verfahren festgelegt, mit dem künftig eine staatliche Förderung gewährt wird. Die Förderung der privaten Pflegevorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro pro Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen.

Förderung ohne Bürokratie

Mit der Verordnung werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beantragung der Zulage seitens der Versicherungsunternehmen und die Prüfung der Zulageberechtigung sowie ihre Auszahlung durch eine zentrale Stelle in einem weitgehend automatisierten elektronischen Verfahren bürokratiearm ablaufen können. Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens 10 Euro monatlich betragen. Die entsprechende Pflege-Zusatzversicherung muss für alle Pflegestufen Leistungen vorsehen, für Pflegestufe III jedoch mindestens 600 Euro im Monat. Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind den Versicherungsunternehmen nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Dabei übernehmen die Versicherungen alle Formalitäten, sodass kein gesonderter Antrag vom versicherten gestellt werden muss.

Die Verordnung kann hier heruntergeladen werden.

(BMG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.12.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.