05.11.2012 | Europa aktuell

EU-Mittel schneller und leichter verfügbar

Ab 1. Januar 2013 werden aufgrund der neuen Haushaltsordnung EU-Mittel für Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie Wissenschaftler und Studierende dank vereinfachter Verfahren leichter zugänglich.

Die neue Haushaltsordnung enthält einige Verbesserungen für alle Empfänger von EU-Mitteln. Kleinere Summen können künftig leichter pauschal abgerechnet werden. Die Notwendigkeit, bei jedem Antrag dieselben Angaben neu einzutragen, entfällt. Darüber hinaus werden Online-Anwendungen und viele andere Neuerungen eingeführt, was auch den Verwaltungsaufwand verringern soll. Auch der Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und dem Abschluss der Finanzhilfevereinbarung und die Zahlungsfristen werden verkürzt.

Starke Vereinfachung

Empfänger von EU-Mitteln werden künftig nicht mehr verpflichtet sein, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Werden Zinsen erwirtschaftet, so müssen diese nicht in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Hierdurch wird ein wichtiges Problem behoben, das bei der öffentlichen Konsultation, die 2009 im Vorfeld des Kommissionsvorschlags von 2010 stattfand, von Finanzhilfeempfängern und vornehmlich Vertretern aus den Bereichen Forschung und NRO thematisiert wurde.

Kampf gegen Missbrauch

Durch die neuen Vorschriften wurden auch die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei im Rahmen von Prüfungen festgestellten Unregelmäßigkeiten seitens der Empfänger erweitert: Zur Abschreckung veröffentlicht die Kommission künftig Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern.

Nach der förmlichen Annahme am 25.10.2012 und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union trat die neue Haushaltsordnung am 27.12.2012 in Kraft.

(Europäische Kommission  / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.11.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.