24.10.2012 | Werbungskosten

Höchstbetrag für häusliche Arbeitszimmer objektbezogen

Der Höchstbetrag von 1.250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer kann von jedem Ehegatten nur zur Hälfte angesetzt werden, wenn beide Eheleute das Arbeitszimmer gemeinsam nutzen.

Ein Lehrerehepaar verfügte nicht über Büroarbeitsplätze an der Schule. Für das 25 Quadratmeter große häusliche Arbeitszimmer machten die beiden deshalb einen Werbungskostenabzug von je 1.250 Euro geltend, was das Finanzamt und auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 12.07.2012 (Az. 3 K 447/12) nicht anerkannten. Der gesetzliche Höchstbetrag von 1.250 Euro sei nach ständiger BFH-Rechtsprechung objektbezogen zu gewähren, weshalb die Lehrer das Arbeitszimmer jeweils nur zur Hälfte ansetzen können. Zwar wäre er zweifach zu berücksichtigen gewesen, wenn die Lehrer das Arbeitszimmer durch Einziehen einer Zwischenwand geteilt hätten. Dies wäre jedoch ein anders zu beurteilender Sachverhalt und nicht etwa eine Ungleichbehandlung.

Gegen das Urteil ist unter dem Az. VI R 53/12 Revision beim BFH eingelegt worden.


(FG Baden-Württemberg / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.10.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.