11.10.2012 |

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters

Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober die Einbringung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in den Deutschen Bundestag beschlossen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind unter anderem die Verlängerung der
Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre, eine Modernisierung des Berufsbildes und die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Um diese Weiterentwicklung nach außen kenntlich zu machen, wird die neue Berufsbezeichnung der „Notfallsanitäterin“ und des „Notfallsanitäters“ eingeführt. Im Ausbildungsziel wird beschrieben, über welche Kompetenzen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, damit sie auch kritischen Einsatzsituationen gerecht werden können.

Eingeführt wird ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer. "Eine kostenfreie Ausbildung ist wichtig, um den Nachwuchs für diesen wichtigen Beruf zu sichern", so das Bundesministerium für Gesundheit in seiner Pressemitteilung.

Der Gesetzentwurf sieht zusätzlich eine Änderung des Hebammengesetzes vor, um der veränderten Tätigkeit der Hebammen und Entbindungspfleger Rechnung zu tragen, die sich zunehmend aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich verlagert. Künftig sollen Teile der praktischen Ausbildung außerhalb der Kliniken bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen durchgeführt werden.

Den Entwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters finden Sie hier.

 

(BMG / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.10.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.