26.09.2012 | Steuerpolitik

Finanzierung von Startups in Gefahr?

Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert die Pläne des Bundesrats, in Zukunft die Steuerbefreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen zu streichen, wenn der Anteilsbesitz kleiner als 10 % ist, und prognostiziert verheerende Auswirkungen für die Startup-Szene in Deutschland.

Die Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzbeteiligungen würde vor allem Investoren treffen, die sich an innovativen Startups beteiligen. Die Folge wäre eine verringerte Gründungsdynamik, da junge Hightech-Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase dringend auf externe Kapitalgeber angewiesen seien. Die Pläne des Bundesrats könnten die in Deutschland noch schwach entwickelte Investorenszene aus privat engagierten Business Angels und anderen Wagniskapitalgebern im Keim ersticken, die im Vergleich zum angelsächsischen Raum ohnehin unterentwickelt sei, so BITKOM.  Mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten seien für Startups eines der größten Hemmnisse. Besonders Wagniskapital (Venture Capital) ist knapp. Im Jahr 2011 seien 256 Unternehmen mit Venture Capital in Höhe von 245 Millionen Euro finanziert worden. In den USA flossen dagegen umgerechnet 12,4 Milliarden Euro in fast 2.000 Unternehmen.


Schlechtere Kapitalversorgung führt zu langsamerem Wachstum

Hintergrund der Bundesratsinitiative ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der forderte, die Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzbeteiligungen in Deutschland zu vereinheitlichen. Bisher gilt die Steuerbefreiung nur für deutsche Investoren, was ausländische Kapitalgeber benachteiligt. Steuersystematisch ist die Befreiung notwendig, um eine Mehrfachbesteuerung derselben Erträge im Inland zu vermeiden. BITKOM schlägt vor, ausländische Investoren ebenfalls von der Steuer zu befreien. Das führe zwar kurzfristig zu geringeren Steuereinnahmen für den Staat, könne aber für einen kräftigen Impuls bei der Finanzierung junger Unternehmen mit Beteiligungskapital sorgen.

 

(BITKOM / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.09.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.