09.05.2012 | Gesetzentwurf

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.

Insbesondere sei es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen.

Für einige Unternehmen könne dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es soll beim Grundsatz bleiben, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe gedeckelt.

Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen:
  1. Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung hinauszuschieben;
  2. Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen;
  3. Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug.

Weitere Informationen:


Regierungsentwurf eines Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr


(BMJ / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.05.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.