05.04.2012 | Europa aktuell

Grenzgänger: Kommission prüft steuerliche Maßnahmen

Das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, ist sowohl ein Grundrecht von EU-Bürgern als auch ein Schlüsselinstrument zur Entwicklung des EU-Arbeitsmarkts.
Mit einer gezielten Initiative will die Europäische Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass Grenzgänger nicht diskriminiert werden.

Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Millionen Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund wird die Kommission während des gesamten Jahres 2012 die nationalen direkten Steuern einer genauen Prüfung unterziehen, um herauszufinden, ob diese die Beschäftigten benachteiligen. Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden, wird sie dies den nationalen Behörden signalisieren und auf Änderungen bestehen.

Gleichbehandlung und Freizügigkeit in der EU

Sollten die Probleme weiterbestehen, wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten. Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Die EU-Vorschriften sind eindeutig: alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen im Binnenmarkt gleich behandelt werden. Diskriminierung sollte nicht möglich sein und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darf nicht beeinträchtigt werden.“ Hierfür setze sich die Kommission bereits ein, beispielsweise mit ihrem Vorschlag zur Bekämpfung der Doppelbesteuerung (IP/11/1337) oder dem Vorschlag zur Verstärkung des Schutzes für entsandte Arbeitnehmer (IP/12/267).


(Europäische Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.04.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.