08.03.2012 | Finanzausschuss

Besteuerung kleiner Agrar-Betriebe soll geändert werden

Wie der Pressedienst des Deutschen Bundestags mitteilt, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei landwirtschaftlichen Einkünften und will dafür einen mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf vorlegen.

Zuvor hatte der Bundesrechnungshof erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe ermittelt. Dabei geht es um Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Diese Gewinnermittlung ist als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.

Der Bundesrechnungshof erkannte zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, war jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wurde eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.


(hib / STB Web)


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