16.02.2012 |

Grenzüberschreitende Zahlungen: Europaparlament verabschiedet SEPA-Verordnung

Grenzüberschreitende Bankzahlungen für EU-Bürger sollen durch die Verordnung zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), die am 14. Februar vom Parlament verabschiedet wurde, schneller, billiger und sicherer werden. Die EU-weiten Regeln sollen sicherstellen, dass Banken in fairem Wettbewerb zueinander stehen und versteckte Gebühren abschaffen.

Die Verordnung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) legt gemeinsame Regeln und Standards für Eurokredit- und  Lastschriftverfahren zwischen Banken fest. SEPA wird nicht für persönliche Kredit- oder Debitkartenzahlungen gelten. Banken werden dadurch ihren Kunden ermöglichen, ein einziges Bankkonto für alle ein- und ausgehenden Eurozahlungen in SEPA-Ländern zu nutzen. Zu diesem Zweck soll die Verordnung gewährleisten, dass Eurokreditüberweisungen oder Lastschriftverfahren, die innerhalb von SEPA-Ländern möglich sind, auch grenzüberschreitend getätigt werden können.

Ab 1. Februar 2014 müssen die Banken zum neuen System gewechselt haben. Die parlamentarischen Unterhändler haben auf einer einheitlichen Frist für alle Eurokredit- und Debitzahlungen bestanden, um die Umstellung auf das neue System für alle EU-Bürger verständlicher zu machen.

Vorteile für Bürger und Unternehmen

Für EU-Bürger wird es keinen Unterschied mehr machen, in welchem Mitgliedstaat das Bankkonto unterhalten wird. Beispielsweise könnten EU-Bürger, die innerhalb der EU umziehen, ein einziges Eurokonto benutzen, auf welches ein Gehalt aus einem anderen Land überwiesen werden könnte. Sie könnten zudem Rechnungen in einem Land über ein Konto in einem anderen Land überweisen. 

Unternehmen sollten grenzüberschreitende Lastschriftverfahren in Euro zwischen zwei Bankkonten innerhalb der EU einrichten, um regelmäßig grenzüberschreitende Abrechnungen von Kunden zu tätigen. Die Abschaffung derzeit bestehender multilateraler Umtauschgebühren bei grenzüberschreitenden Lastschriften soll es Unternehmen ermöglichen, ihre Zahlungszentren im EU-Mitgliedsland ihrer Wahl zu gründen. Unternehmen könnten zudem alle grenzüberschreitenden Eurozahlungen von einem einzigen Eurokonto in einem Land ihrer Wahl einrichten, um ihre Finanzverwaltung zu verbessern und Cashflows mit niedrigeren Kosten zu beschleunigen.

Die neue Gesetzgebung wurde in der ersten Lesung mit  635 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen.


(Europ. Parlament / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.02.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.