11.11.2011 | Wirtschaftsforscher

Kürzungen beim Gründungszuschuss kontraproduktiv

Die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss könnten dazu führen, dass mehr Gründer scheitern und so früher wieder auf Arbeitslosengeld I angewiesen sein werden, was letztlich zu keinen Einsparungen führen wird, warnt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Mit dem Gründungzuschuss erhalten zuvor arbeitslose Gründerinnen und Gründer für die ersten neun Monate ihrer Selbstständigkeit eine Förderung in Höhe des zuletzt bezogenen ALG. Kernpunkte der jetzt diskutierten Reform sind eine 75-prozentige Kürzung des Gesamtbudgets, eine Reduzierung der Bezugsdauer auf sechs Monate sowie die Umstellung auf Einzelfallentscheidungen – bislang besteht ein Rechtsanspruch.

In den letzten zehn Jahren wurden laut Bundesagentur für Arbeit  140.000 Personen jährlich gefördert; durch die geplante Budgetkürzung würde diese Zahl auf 50.000 sinken. Einige Schwachpunkte, die mit der Reform abgeschafft werden sollen, hält das DIW allerdings für überbewertet. Die Ausgaben der Bundesagentur würden laut DIW kaum sinken, weil an anderen Stellen Kosten steigen – insbesondere beim Arbeitslosengeld I. Die Einschätzung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit seien nicht nachhaltig, stimmten nicht. Fünf Jahre nach Gründung sind immer noch knapp 70 Prozent aller geförderten Gründungen am Markt.

(DIW  / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.11.2011, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.