15.08.2011 |

Deutschland und Schweiz verständigen sich auf Steuerabkommen

Künftig sollen Kapitalerträge deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungsteuer unterliegen. Darauf verständigten sich Deutschland und die Schweiz in einem Steuerabkommen, das in der vergangenen Woche paraphiert wurde. Gewinne aus bestehenden Bankbeziehungen können demnach einmalig pauschal nachbesteuert werden. Das Abkommen tritt voraussichtlich 2013 in Kraft.

Unterzeichnet und veröffentlicht wird das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz erst in einigen Wochen. Die Unterhändler haben das Abkommen aber bereits paraphiert und einige Details veröffentlicht. Demnach unterliegen künftige Kapitalerträge deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungsteuer. Deren Erlös wird die Schweiz an die deutschen Behörden überweisen. Kunden, bei denen bereits Bankenbeziehungen bestehen, sollen einmalig die Möglichkeit erhalten, ihr Kapital nachzuversteuern. Dem Abkommen zufolge soll die Höhe dieser Steuerbelastung zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestands liegen.

Beide Seiten verständigten sich darüber hinaus darauf, einen automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte zu institutionalisieren. Deutsche Behörden können außerdem Auskunftsgesuche stellen, um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird. Die Gesuche sind jedoch zahlenmäßig beschränkt und benötigen einen plausiblen Anlass. Daneben müssen sie zwar den Namen des Kunden, nicht aber den der Bank enthalten. Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.

 

(BMF / STB Web)



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