12.08.2011 |

Keine Werbung für positive Wirkung von Bier

Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund aufgrund einer  Klage der Verbraucherzentralen untersagt, kommerziell mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben.

Unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Gericht mit Urteil vom 10.05.2011 (Az. 16 O 259/10) dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen.

Diese Werbung sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar, entschieden die Richter. Die Richtlinie umfasst Geschäftspraktiken die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entscheidung der Verbraucher stehen.

(LG Berlin / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.08.2011, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.