24.06.2011 |

Ärzte aus Drittstaaten für Deutschland

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen. Gleiches gilt für Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik

Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) suchen deutsche Arbeitgeber gegenwärtig neben Ingenieuren verstärkt auch nach Ärzten. Daher habe die Bundesregierung beschlossen, dass Bewerber  aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können – es werde nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind. Die ZAV soll für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.


(BA / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.06.2011, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.