16.02.2011 |

Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Musterklage anhängig

Erstattungszinsen sind nicht steuerpflichtig - entschied der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr. Erstattungszinsen sind steuerpflichtig - heißt es im Jahressteuergesetz 2010 als Reaktion darauf. Nun ist eine neue Musterklage vor dem Bundesfinanzhof angekommen.

Der Streit um die Besteuerung von Erstattungszinsen geht in die nächste Runde. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesfinanzhof die bis dahin geltende Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass Zinsen auf Steuererstattungen nicht steuerpflichtig sind (STB Web berichtete). Denn auch Zinsen auf Steuernachzahlunagen seien nicht abzugsfähig.

Der Gesetzgeber reagierte  und beschloss mit dem Jahressteuergesetz eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, mit der die frühere Rechtslage wieder hergestellt wurde. Das Finanzgericht Münster bestätigte darüber hinaus die dadurch rückwirkende Anordnung, dass Zinsen, die das Finanzamt auf Steuererstattungen zahlt, steuerpflichtig sind. Allerdings ließen die Richter die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

Dort ist nunmehr ein Verfahren anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 1/11. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt Betroffenen, in allen noch offenen Fällen Einspruch gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen einzulegen. Zugleich solle das Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragt werden.

 

(BDL / STB Web)



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