20.08.2026 | BMF
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 13.8.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht. Diese soll attraktiver werden, ohne dass dadurch das fachliche Niveau der Prüfung verringert wird.

Vorgesehen sind insbesondere die Abschaffung des sogenannten Fakultätsvorbehalts und die Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche. Wie das BMF schreibt, wurden dafür die Anregungen aus den im Vorfeld geführten Gesprächen mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband aufgegriffen.
Im Bereich der organisatorischen Durchführung und Abnahme der Steuerberaterprüfung sollen zudem die rechtlichen Grundlagen erweitert werden, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Weitergehende Maßnahmen wie die Gliederung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens sollen dem BMF im Wege des Verordnungsrechts vorbehalten bleiben.
Abschaffung des Fakultätsvorbehalts
Der Zugang zur Steuerberaterprüfung ist auf verschiedenen Wegen möglich, unter anderem über ein abgeschlossenes Studium mit anschließender praktischer Tätigkeit. Bislang ist es erforderlich, dass das Hochschulstudium in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudium oder in einem Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erworben wurde.
Zukünftig soll ein abgeschlossenes Hochschulstudium ohne Vorgabe der Fachrichtung ausreichend sein. Damit soll einem erweiterten Personenkreis die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung ermöglicht werden.
Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche
Bislang kann die Steuerberaterprüfung zweimal wiederholt werden. Diese Beschränkung soll aufgehoben werden. Bewerbende sind damit frei in ihrer Entscheidung, wie oft sie an der Steuerberaterprüfung teilnehmen. Die Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche soll auch für Bewerbende gelten, die bereits in der Vergangenheit dreimal erfolglos an der Steuerberaterprüfung teilgenommen haben.
Dadurch soll der Berufszugang erleichtert werden. Eine längere Vorbereitungszeit durch eine unbeschränkte Zahl an Wiederholungsversuchen könne außerdem dazu beitragen, die Prüfungsangst zu reduzieren und die Erfolgsquote zu erhöhen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Weiterführende Informationen:
Download des Referentenentwurfs beim BMF
(BMF / STB Web)