06.08.2026 | Statistisches Bundesamt

72 Prozent der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig

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Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, zählten im Jahr 2025 72 Prozent der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Binnen 10 Jahren stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um insgesamt 16,4 Prozentpunkte.

(Foto: © iStock.com/brizmaker)

Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Rentenerhöhungen sind komplett steuerpflichtig

Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.

2022 zahlten rund 42 Prozent der Rentner Einkommensteuer

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, sei aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt, so das Statistische Bundesamt.

Mehrheit der steuerpflichtigen Rentner bezieht noch andere Einkünfte

Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung lägen für das Jahr 2022 vor. Demnach mussten rund 42 Prozent der insgesamt etwas über 22 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Zu ihnen zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder. Bei 80 Prozent von ihnen lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren kann es sich dabei auch um Einkünfte der Partnerin oder des Partners handeln, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

(Destatis / STB Web)