21.06.2026 | Positionspapier

Nord-Finanzministerien drängen auf Reform der Erbschaftsteuer

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Die Finanzministerien von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen (Nord-FM) sprechen sich parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus. Dafür haben sie am 19. Juni 2026 ein Positionspapier vorgelegt.

(Foto: © iStock.com/Skarie20)

Die Erbschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Länder und ist zentral für die Finanzierung von Schulen, Polizei, Justiz und öffentlicher Infrastruktur. Sehr große Vermögensübertragungen müssten einen angemessenen Beitrag dazu leisten, so die Initiatoren.

Forderungen nach einer Abschaffung der Erbschaftsteuer weisen die Nord-FM ausdrücklich zurück. Auch eine Regionalisierung lehnen sie ab: Die Höhe der Erbschaftsteuer dürfe nicht vom Wohnort abhängen; es bräuchte keinen Standortwettbewerb zwischen den Ländern.

Familienstiftungen als Sparmodelle verhindern

Besonderen Reformbedarf sehen die Nord-FM bei den bestehenden Verschonungsregelungen für große Betriebsvermögen. In der Praxis könnten derzeit sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 seien so bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert worden. Dies entspreche einem Steuererlass von rund 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen würden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich "mittellos" erscheinen zu lassen.

Solche Modelle hätten nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun. Deshalb sollten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden. Zur Existenzsicherung der Betriebe und Ermöglichung von Unternehmensnachfolgen sollen im Gegenzug die Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden. 

Immobilienprivilegien auf den Prüfstand

Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollen dem Vorschlag zufolge überprüft werden. Nach Ansicht der Nord-FM darf die steuerliche Begünstigung künftig nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handele. 

Prüfbedarf bei Freibeträgen und Tarif

Auch bei Freibeträgen und Tarifen bestehe Reformbedarf. Der in der Debatte bereits diskutierte Lebensfreibetrag anstelle der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, sollte geprüft werden. 

"Die Erbschaftsteuer muss dringend reformiert werden. Angesichts knapper Kassen in Bund, Ländern und Kommunen ist das der einzig logische Schritt. Wir brauchen ein gerechtes System, bei dem sich Großerben nicht mehr quasi auf Null rechnen können. Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung kann und darf so nicht bleiben", sagt Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator Freie und Hansestadt Hamburg.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet

Die Erbschaftsteuer steht aktuell im Fokus der Debatte um mögliche Steuerreformen. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer mit wesentlichen Hinweisen zum Reformbedarf treffen wird.

Weiterführende Informationen: 

Positionspapier der Nord-FM zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer

(Nieders. FM / STB Web)