12.06.2026 | Berufsrecht

Grünes Licht im zweiten Anlauf: Bundesrat stimmt für Änderungen des Steuerberatungsgesetzes

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Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat Änderungen am Steuerberatungsgesetz zugestimmt. Ein inhaltlich größtenteils identischer Gesetzentwurf scheiterte zuvor aufgrund der im Entwurf enthaltenen Entlastungsprämie. Die nun beschlossenen Änderungen enthalten auch eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots.

(Foto: © iStock.com/Keikona)

Einen Schwerpunkt des Gesetzes bilden erweiterte Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese können künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten, da Betragsgrenzen für die angebotenen Tätigkeiten entfallen. Darüber hinaus soll künftig eine Person drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten dürfen. Laut Gesetzesbegründung sei davon auszugehen, dass etwa 35.000 Steuerpflichtige zusätzlich die Angebote eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen werden.

Mehr unentgeltliche Hilfeleistung

Das Gesetz erweitert auch Möglichkeiten, unentgeltlich bei Steuerangelegenheiten zu helfen. So können neben nahen Angehörigen künftig auch andere nahestehende Personen ohne Bezahlung beraten. Darüber hinaus werden sogenannte "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen zugelassen, bei denen unter Anleitung qualifizierter Personen kostenlose Steuerberatung angeboten wird. So sollen ehrenamtliches Engagement gefördert und Nachwuchskräfte gewonnen werden.

Verschärfung des Fremdbesitzverbots

Anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften dürfen sich in Zukunft an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur beteiligen, wenn sie ihrerseits die Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Steuerberaterkammer erfüllen. Damit kam der Bundestag einer Forderung nach, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 6. März 2026 gestellt hat.

Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. "Sie ist richtig und notwendig. Denn Steuerberatung ist kein beliebiges Dienstleistungsgeschäft. Steuerberatung ist ein Freier Beruf mit besonderer Verantwortung – gegenüber den Mandantinnen und Mandanten, gegenüber der Finanzverwaltung und gegenüber dem Gemeinwesen" schreibt die Kammer in einem Statement auf der Plattform LinkedIn.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Der überwiegende Teil der Neuregelungen zum Steuerberatungsgesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft.

(Bundesrat / STB Web)