22.05.2026 | Statistisches Bundesamt
Im Februar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte nach vorläufigen Ergebnissen 2.053 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 0,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Zum Vergleich: Im Januar 2026 wurden 1.919 Fälle registriert, 4,9 Prozent mehr als im Januar 2025.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Das bedeutet, dass der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags in vielen Fällen annähernd drei Monate zurückliegt. Zudem weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass für Februar 2026 keine Daten aus Rheinland-Pfalz vorlagen. Für die Berechnung wurden daher die Vorjahreswerte verwendet.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im Februar 2025 hatten die Forderungen bei rund 9 Milliarden Euro gelegen. Im Januar 2026 waren es rund 3,1 Milliarden Euro und im Januar 2025 rund 5,3 Milliarden Euro.
Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 9,7 Fällen und das Baugewerbe mit 8,8 Insolvenzen.
(Destatis / STB Web)