20.05.2026 | Gesetzgebung

Neuer Anlauf für Änderungen im Steuerberatungsrecht

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Wolters Kluwer

Die Koalitionsfraktionen haben einen neuen Anlauf für die Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie weiterer steuerliche Änderungen unternommen. Der zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf scheiterte am 8. Mai 2026 im Bundesrat.

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Insbesondere die im früheren Entwurf enthaltene Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro fand keine Zustimmung der Länderkammer (STB Web berichtete). Dementsprechend umfasst der nun eingebrachte Gesetzentwurf die Entlastungsprämie nicht mehr. Die bisher vorgesehenen Änderungen im Steuerberatungsgesetz sind nach den Angaben der Regierungsfraktionen hingegen weiterhin Gegenstand der neuen Gesetzesinitiative.

Gewerbesteuer-Mindesthebesatz auf 280 Prozent

Zudem sieht der neue Entwurf weiterhin die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent vor. Der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel hatte in der Sitzung des Bundesrats am 8. Mai angemerkt, dass eine Anhebung des Mindesthebesatzes auf 300 Prozent in Betracht gezogen werden sollte. Über eine entsprechende Entschließung wurde nach der Ablehnung des Gesetzentwurfs im Bundesrat nicht mehr abgestimmt.

Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Des Weiteren sind im neuen Gesetzentwurf weiterhin Anpassungen im Grunderwerbsteuergesetz enthalten. Der Besteuerungsvorrang der für Anteilsübergänge geltenden Ergänzungstatbestände wird umgekehrt. Außerdem werden die Anzeigefristen für Beteiligte nach § 19 GrEStG auf einen Monat verlängert. Zusätzlich wird die Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer geregelt.

Der neue Gesetzentwurf soll am 21. Mai 2026 in erster Lesung im Bundestag behandelt werden.

(hib / STB Web)