08.05.2026 | Gesetzgebung
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat überraschend keine Mehrheit. Insbesondere die darin enthaltene Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro fand keine Zustimmung und kann vorerst nicht in Kraft treten.

Der Deutsche Bundestag hatte den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften am Freitag, 24. April 2026, beschlossen (STB Web berichtete).
Die Länder kritisieren die mit der Einführung der Entlastungsprämie verbundenen Steuerausfälle in Höhe von geschätzten 2,8 Milliarden Euro. Diese seien nach derzeitigem Stand zu fast zwei Dritteln von den Haushalten der Länder und Kommunen zu tragen, ohne dass dafür eine Kompensation vorgesehen sei. Vielmehr habe der Bund nur für sich für eine Gegenfinanzierung gesorgt, sagte der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel, nämlich mit der Tabaksteuer.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Diese sei zwar ein wichtiger erster Schritt, betreffe aber nur eine überschaubare Anzahl von Gemeinden und entfalte daher weiterhin einen starken Anreiz, Unternehmen in Niedrigsteuergemeinden zu verlagern. Deshalb sollte eine Anhebung des Mindesthebesatzes auf 300 Prozent in Betracht gezogen werden.
(Bundesrat / STB Web)