22.04.2026 | Gesetzentwurf
Am 22. April 2026 hat der Finanzausschuss über die steuerfreie Entlastungsprämie sowie weitere Änderungen des Steuerberatungsgesetzes beraten. Der Gesetzentwurf und die Ergänzung sollen am kommenden Freitag, den 24.04.2026, im Bundestag beschlossen werden.

Entscheidend für die Steuerfreiheit der Entlastungsprämie von 1.000 Euro durch den Arbeitgeber ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird; sie darf nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert werden. Die Regelung ergänzt den bereits laufenden Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Im Finanzausschuss stimmten jedoch nur die Koalitionsfraktionen für diese Ergänzung.
Auch an den geplanten Regelungen für die Steuerberatung nahm die Koalition noch Änderungen vor. So soll im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs auch künftig eine unentgeltliche steuerliche Beratung nur für Angehörige erlaubt sein. Weiterhin vorgesehen sind jedoch sogenannte "Tax Law Clinics", bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.
Fremdbesitzverbot: Beteiligung von Investoren nur in engen Grenzen
Geschärft wurde auch das sogenannte Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien: Die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften soll nur in engen Grenzen möglich sein.
Eine weitere Änderung soll Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht entlasten, ein Anbauverzeichnis zu führen. Es sei ausreichend, wenn ein Betriebswerk geführt oder ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten vorgelegt wird. Auch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz erfährt im Zuge des Steuerberatergesetzes eine Änderung. Diese betrifft die Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer.
EÜR und Bilanz: Keine Öffnung für Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte
Keine Mehrheit im Finanzausschuss fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem vorsah, dass auch geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Ebenso scheiterte ein Antrag der Fraktion Die Linke, den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht eine Erhöhung auf 280 Prozent vor.
Der Gesetzentwurf und die Anträge sollen am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, dessen nächste Sitzung für den 8. Mai angesetzt ist.
(hib / Bundestag / STB Web)