26.03.2026 | Gesetzentwurf

Einigung bei der Reform der privaten Altersvorsorge

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Der Finanzausschuss hat am Mittwoch der von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplanten Reform der privaten Altersvorsorge in geänderter Fassung zugestimmt. Die von den Koalitionsfraktionen geplante Regelungen sind noch in entscheidenden Punkten geändert worden. Das Parlament berät am Freitag, 27. März 2026, dann abschließend.

(Foto: © iStock.com/travelview)

Der Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist im Finanzausschuss noch geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet.

Die Koalition will mit dem Gesetzesvorhaben als Reform der bisherigen Riester-Förderung die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen und für breite Bevölkerungsgruppen öffnen. Dazu soll unter anderem ein neues renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können.

Prozentuale Förderung statt fester Zulage

Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. Künftig soll die Zulage 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro und 25 Prozent der Beiträge zwischen 360,01 und 1.800 Euro betragen. Damit erhöht sich die maximale Grundzulage insgesamt auf 540 Euro.

Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon sollen besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen profitieren.

Bisher waren Altersvorsorgedepots privaten Unternehmen vorbehalten. Künftig soll als Alternative dazu auch ein Standarddepot-Vertrag durch einen öffentlichen Träger angeboten werden. Beim Standarddepot soll die Begrenzung der Effektivkosten auf ein Prozent festgelegt werden. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent.

Einbeziehung von Selbstständigen

Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

(Bundestag / STB Web)