20.02.2026 | Auswertung
Der deutsche Spendenmarkt zeigt ein differenziertes Bild: Während die Zahl der Spender und das Gesamtvolumen rückläufig sind, erreicht die durchschnittliche Einzelspende einen neuen Höchststand. Das zeigt eine Auswertung des Deutschen Spendenrats.
Der Untersuchung zufolge spendeten deutsche Privatpersonen im Jahr 2025 4,649 Milliarden Euro – rund 9 Prozent beziehungsweise 463 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Spende pro Spendenakt auf den Rekordwert von 46 Euro und somit etwa drei Euro mehr als im Jahr 2024.
Außergewöhnlich stark entwickelte sich der Dezember 2025: Mit 1,124 Milliarden Euro lag er 15 Prozent über dem Vorjahr und machte 24 Prozent des gesamten Jahresaufkommens aus. Insgesamt spendeten 2025 15,8 Millionen Menschen und damit rund 848.000 Menschen weniger als im Vorjahr. Die Spenderreichweite liegt damit bei 24 Prozent der Bevölkerung.
Strukturelle Veränderungen
Am stärksten vertreten ist die Generation 60+ mit einem Anteil von 58 Prozent. Doch auch diese Altersgruppe verzeichnet einen Rückgang von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem umfasst die Generation ab 74 Jahren rund 10 Prozent weniger Menschen als noch vor einem Jahr. Die 40–49-Jährigen steigerten ihre Spenden deutlich, ebenso die 60–69-Jährigen.
"Für spendensammelnde Organisationen bedeutet diese Entwicklung, dass wir neue Zielgruppen noch differenzierter ansprechen müssen", sagt Bianca Kaltschmitt, stellvertretende Generalsekretärin von Help – Hilfe zur Selbsthilfe e. V. Budgets würden bewusster geplant. Daher seien Transparenz, Glaubwürdigkeit und nachvollziehbare Wirkung wichtiger denn je.
Trends und Prognosen
Die "Bilanz des Helfens" mit Trends und Prognosen wird von YouGov im Auftrag des Deutschen Spendenrats e.V. durchgeführt. Als Spende zählen die von deutschen Privatpersonen freiwillig getätigten Geldspenden an gemeinnützige Organisationen, Hilfs- sowie Wohltätigkeitsorganisationen und Kirchen. Nicht enthalten sind Erbschaften und Unternehmensspenden, Spenden an politische Parteien und Organisationen und gerichtlich veranlasste Geldzuwendungen, Stiftungsneugründungen und Großspenden über 2.500 Euro.
(Spendenrat / STB Web)