14.01.2026 | Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2026 einen Gesetzentwurf für Änderungen im Steuerberatungsgesetz und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Für Steuerpflichtige soll die Steuerberatung flexibler, für Beratende weniger bürokratisch werden.
Ein zentraler Teil der Änderungen betrifft Lohnsteuerhilfevereine. Unter anderem sollen die bisherigen Betragsgrenzen für deren Tätigkeiten entfallen, etwa wenn zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Zudem soll zukünftig die Leitung von drei statt bisher zwei Beratungsstellen durch eine Person zulässig sein.
Lohnsteuerhilfevereine
Nach Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) können dadurch zusätzlich rund 35.500 Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen – bei einer Verringerung der Steuerberatungskosten um jährlich rund 10 Millionen Euro.
Beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen
Neu geregelt wird auch die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen. Zum Beispiel dürfen Energieberater künftig auch auf steuerrechtliche Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen.
Tax Law Clinics an Universitäten zulässig
Zudem wird die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen erweitert. Neben nahen Angehörigen dürfen zukünftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten. Zudem sollen sogenannte Tax Law Clinics an Universitäten zulässig sein.
Wegfall des Leitungserfordernisses
Schließlich ist der Wegfall des Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen vorgesehen. Danach kann eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden, ohne dass diese durch einen anderen Berufsträger geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer
Darüber hinaus enthält der Entwurf noch eine Änderung bei der Gewerbesteuer. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent soll Scheinsitzverlegungen von Unternehmen entgegenwirken. "Wir wollen verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist", sagt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil.
Grunderwerbsteuer: Signing und Closing
Weitere Änderungen betreffen das Grunderwerbsteuergesetz, um eine mögliche zweifache Besteuerung desselben Lebenssachverhaltes beim Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft (Signing und Closing) auszuschließen. Zudem werden Anzeigefristen angepasst.
(BMF / STB Web)