20.12.2025 | Gesetzgebung
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetz für eine sogenannte Aktivrente zugestimmt. Beschäftigte, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisieren soll.
Mit den geplanten Neuregelungen sollen insbesondere finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter geschaffen werden, um dem demografisch bedingten Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Ausgenommen von der Aktivrente sind Selbstständige sowie geringfügige Beschäftigungen.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden, es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
(Bundesrat / STB Web)