11.12.2025 | Steuersubventionen
Der Bundesrechnungshof prüft regelmäßig die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und benennt Fälle, in denen dieser besser wirtschaften sollte. Der Hauptband der Bemerkungen 2025 umfasst 22 Prüfungsergebnisse – darunter zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.

Die milliardenschwere Steuerermäßigung verfehle ihr Ziel, Handwerk und Mittelstand zu stärken, und trage ebenso wenig zur Reduzierung von Schwarzarbeit bei. Stattdessen stellte der Bundesrechnungshof überwiegend Mitnahmeeffekte fest.
Zudem gebe es erhebliche Mängel beim Gesetzesvollzug: Finanzämter könnten Doppelförderungen nicht vermeiden. Es handele sich um eine unwirksame Subvention, ein "Weiter-so" sei nicht vertretbar, so das klare Fazit.
Seit ihrer Einführung 2006 gehört die Steuerermäßigung zu den größten deutschen Steuersubventionen. Allein 2024 verzichtete der Fiskus auf Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Einzelne Steuerpflichtige würden hingegen nur wenig profitieren: Wer Handwerkerleistungen im Haushalt in Anspruch nimmt, kann die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten mindern. Dabei beträgt die Steuerermäßigung höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Die vollständigen Bemerkungen 2025 finden Sie hier.
(Bundesrechnungshof / STB Web)