12.11.2025 | Sachverständigenrat

Wirtschaftsweise für Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Sachverständigenrat Wirtschaft hat sein neues Jahresgutachten vorgestellt. Unter anderem äußern sich die sogenannten "Wirtschaftsweisen" darin zur Senkung der Unternehmensteuern und mahnen eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer an.

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Die "Wirtschaftsweisen" bei der Bundespressekonferenz am 12. November 2025. Von links nach rechts: Prof. Dr. Martin Werding, Prof. Dr. Achim Truger, Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer (Vorsitzende), Prof. Dr. mult. Dr. h.c. Ulrike Malmendier und Prof. Dr. Veronika Grimm. (Foto: © Oliver Kern)

Die jüngst von der neuen Regierung beschlossene Senkung des Körperschaftsteuersatzes um fünf Prozentpunkte bis 2032 werde sich zwar voraussichtlich positiv auf Investitionen und Einkommen auswirken, so die Einschätzung. Ein deutlich größeres Potenzial hätte allerdings eine Steuerreform, die Verzerrungen von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen der Unternehmen reduziere.

Konzeptionelle Reform der Unternehmensteuern

Denn Fremdkapital werde gegenüber Eigenkapital steuerlich begünstigt, was tendenziell zu stärkerer Verschuldung und einem höheren Insolvenzrisiko führe. Eine neutralere Ausgestaltung könnte dem entgegenwirken. Geeignete Ansätze seien in der Forschung lange bekannt, zum Beispiel ein Steuerabzug der kalkulatorischen Eigenkapitalkosten oder eine Cash-Flow-Steuer mit einer Sofortabschreibung.

Die Umstellung würde zwar kurz- bis mittelfristig mit fiskalischen und gesamtwirtschaftlichen Verwerfungen einhergehen, insbesondere bei der Cash-Flow-Steuer. Angesichts ihres großen Potenzials wäre es jedoch lohnenswert, eine solche neutrale Besteuerung langfristig anzustreben.

Erbschaftsteuer: Reduzierung der Begünstigung von Betriebsvermögen

Auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte reformiert werden, so der Sachverständigenrat, um für eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten zu sorgen.

Prof. Dr. Achim Truger (Foto: © Sachverständigenrat Wirtschaft)

"Die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sorgen dafür, dass ausgerechnet sehr hohe Erbschaften und Schenkungen häufig nur vergleichsweise gering besteuert werden", erläutert Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. "Es bedarf einer Reform, die die aktuellen Verschonungsregelungen einschränkt und die Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichtet."

Bei Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro sollte der Verschonungs­abschlag erheblich reduziert werden, so der Vorschlag. Für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro sollte die Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft oder zumindest erheblich eingeschränkt werden. Zum Ausgleich drohender Liquiditätsbelastungen plädiert der Rat für großzügige Stundungsmöglichkeiten.

Verringerung steuerlicher Gestaltungsspielräume

Auch bei den persönlichen Freibeträgen, die alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden können, schlägt das Gremium Änderungen vor. An ihre Stelle könnte ein Lebensfreibetrag für alle im gesamten Leben kumuliert erhaltenen Übertragungen eingeführt werden.

Dadurch würde die Steuerlast ausschließlich von der Höhe des übertragenen Vermögens abhängen und nicht mehr vom Zeitpunkt der Übertragung. Dies verringere steuerliche Gestaltungsspielräume und richte die Besteuerung stärker an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit aus.

Privaten Vermögensaufbau stärken

Um die private Vermögensbildung zu stärken, sollte zudem ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot eingeführt werden. Damit könne breiten Bevölkerungsschichten ein Vermögensaufbau durch höhere Beteiligung am Kapitalmarkt ermöglicht werden.

Wesentliche Elemente des Vorsorgedepots sollten renditestarke Fonds, ein einfaches Standardprodukt und flexible Auszahlungsoptionen sein. Um eine begrenzte Produktauswahl mit hoher Qualität und geringen Kosten zu gewährleisten, sollten die Fonds zentral durch eine unabhängige Fondsauswahlbehörde ausgewählt werden.

Weiterführende Informationen:

Jahresgutachten 2025/26

(Sachverständigenrat / STB Web)