21.10.2025 | Koalitionspläne

Studie: Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge bringt kaum Entlastung

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Nach den Plänen der Regierungskoalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung würden jedoch nur 1,4 Prozent der Beschäftigten davon profitieren.

(Foto: © iStock.com/Anusak Rojpeetipongsakorn)

Im Durchschnitt aller Beschäftigten würden nur 0,87 Euro pro Monat steuerfrei bleiben, die mittlere Steuerersparnis liege mit monatlich 0,31 Euro noch darunter. Gleichzeitig entfalle die Entlastung ganz überwiegend auf Beschäftigte aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung. Die Berechnungen beruhen auf der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes vom April 2024, die detaillierte Gehaltsdaten von rund 9,6 Millionen Beschäftigten enthält.

Bezahlte Überstunden selten

"In den Betrieben haben sich Arbeitszeitkonten durchgesetzt und Mehrarbeit kann später durch Freizeit ausgeglichen werden", erläutert Studienautor Dr. Malte Lübker. Bezahlte Überstunden seien inzwischen eher ein Randphänomen. Laut Verdiensterhebung bekamen im April 2024 nur 5,1 Prozent der Beschäftigten Überstunden ausbezahlt, darunter waren 1,8 Prozent mit einem Überstundenzuschlag.

Arbeitszeiterfassung verbessern

Handlungsbedarf besteht laut der Studie der Hans-Böckler-Stiftung dennoch. So würden derzeit mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden ohne Bezahlung und ohne Freizeitausgleich verfallen. Um dies zu verhindern, sollten verbleibende Lücken in der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden, so ein Vorschlag. Außerdem hätte sich auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland inzwischen ein Berg von fast 500 Millionen bereits geleisteter Stunden im Wert von rund 9,5 Milliarden Euro angesammelt.

Auszahlung von Zeitguthaben prüfen

"Wenn Beschäftigte in Bereichen mit besonders hoher Arbeitsbelastung keine realistische Perspektive auf Freizeitausgleich haben, kann es sinnvoll sein, die Zeitguthaben auszuzahlen. Ob ein etwaiger Überstundenzuschlag dabei steuerfrei bleibt oder nicht, ist für die Beschäftigten eher zweitrangig", so Lübker.

(Böckler / STB Web)